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Logopädie ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung undwird von allen gesetzlichen und privaten
Krankenkassenübernommen.
Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10 prozentige Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 €. Kinder
sind zuzahlungsbefreit.