Praxis für Logopädie Logofoth, Grete-Schött-Ring 18, 48308 Senden
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Logopädie ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10 prozentige Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 €. Kinder sind zuzahlungsbefreit.

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